19. Das Flächenpachtmodell


Referenzfolie 19: >>>>>



Es gibt drei verschiedene Nutzungsarten von Grundstücken. Die Unterschiede erkennt man am Besten, wenn man sich das Bild auf der nächste Folie ansieht. Da gibt es:
  1. Fundament, Kranstell- und Montageflächen mit dauerhafter Zuwegung
  2. Abstandsflächen und Rotorrechte
  3. Flächenauschüttung übriges Gebiet
  4. vorrübergehend beanspruchte Flächen (z.B. Zuwegung, Kabel)
Der Flächenanteil dieser verschiedenen Nutzungsarten stellt sich folgendermaßen dar:
  1. ca. 2% der Fläche des Vertragsgebietes
  2. ca. 8% der Fläche des Vertragsgebietes
  3. ca. 90% der Fläche des Vertragsgebietes
Jeder Flächenanteil hat seinen eigenen Wert und wird unterschiedlich vergütet. Die Gesamtvergütung beträgt nur ca. 4,6% des gesamten Netto-Stromerlöses.
  1. 30% der Gesamtvergütung
  2. 20% der Gesamtvergütung
  3. 50% der Gesamtvergütung
Das bedeutet, dass die Eigentümer die auf ihrem Grundstück weder das Windrad noch ein durch den Rotor berührte Fläche haben, nur noch einen geringen Anteil des Pachtentgelt erhalten werden.

Der Pachtvertrag sollte alle wichtigen Aspekte abdecken, doch das Themengebiet ist komplex und jedem Interessenten kann man nur dringend empfehlen einen kompetenten Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen. Es gibt viele Risiken, die beim Pachtvertrag unbedingt geregelt werden sollten. Geschieht das nicht, haben meist die Verpächter einen Nachteil bzw. ein finanzielles Risiko. Daher empfehle ich jedem die Broschüre "(K)eine Lizenz zum Gelddrucken?" zu lesen.

Reiner Pracht