10. Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen


Referenzfolie 10: >>>>>



Auf einer der vorherigen Seiten habe ich bereits hingewiesen, das die Randbedingungen um Windkraftanlagen bauen zu können, sehr erleichert wurden. Angefangen von den Aufweichungen der Bewertungskriterien, die der Regionalverband prüfen muss, bis zu den Subventionen die für "schlechte" Standorte gezahlt werden. Auch das Bundesnaturschutzgesetz wurde im Jahr 2023 massiv aufgeweicht mit dem Ziel den Ausbau von Windenergie deutlich zu beschleunigen. Auch wenn eine Fläche als Landschaftschutzgebiet ausgewiesen ist, können mittlerweile Windkraftanlagen gebaut werden. Diese können auch dann gebaut werden, wenn unmittelbar ein NATURA 2000 Gebiet angrenzt.

Das alles geschieht zum Vorteil weniger (Verpächter, Anteilseigner, Kreditgeber) und zum Nachteil der Natur, der Landschaft und letztlich dem Menschen.

Reiner Pracht